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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nordchemie Vertriebs GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Nordchemie Vertriebs GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), die unsere Dienste als Lohnhersteller in Anspruch nehmen.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in der Produktion von chemischen Produkten, insbesondere Reinigungsmitteln, nach Spezifikation des Auftraggebers. Details zum Leistungsumfang, zur Qualität und zu den Lieferbedingungen werden in einem gesonderten Leistungsvertrag festgelegt.

3. Auftragserteilung und -abwicklung

Aufträge werden auf Basis dieser AGB sowie der jeweiligen individuellen Vereinbarungen abgewickelt. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Lohnherstellung richten sich nach dem jeweiligen Leistungsvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.

5. Lieferung und Lieferzeit

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

6. Eigentumsrechte und Geheimhaltung

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Produkte, Formeln und spezifischen Kenntnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen des Vertrages erlangten Informationen.

7. Gewährleistung und Mängelhaftung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die produzierten Waren den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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